Geförderte berufliche Weiterbildung nach AZAV

Weiterbildung als Chance für eine bessere Zukunft

Wir sind zertifizierter Bildungsträger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung nach AZAV – zugelassen durch die Zertifizierungsstelle TÜV SÜD Management Service GmbH.

Staatliche Mittel können z.B. bei der Vorlage eines Bildungsgutscheins genutzt werden. Dies gilt sowohl bei einer Umschulung/Weiterbildung zur Wiedereingliederung von Arbeitssuchenden als auch für das Förderprogramm der Bundesagentur für Arbeit WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen).

Kurzarbeit und Qualifizierung ist auch eine Fördermöglichkeit durch die Bundesagentur für Arbeit, um Zeiten der Nichtbeschäftigung von Kurzarbeitern für berufliche Weiterbildung nutzen zu können.

Des Weiteren fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung in der zweiten Förderphase über den Europäischen Sozialfond für Deutschland (ESF) Erwerbstätige mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von unter 20.000,- € (Verheiratete unter 40.000,- €) mit 50%, bis max. 500,- € Zuschuss für Fortbildungskosten. Der Teilnehmer erhält über die Beratungsstellen einen Prämiengutschein. Nutzen Sie auch diese Fördermöglichkeit! Mehr Information finden Sie hier.

 

KONTAKTAUFNAHME

Unsere zertifizierten Maßnahmen: